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            <title>LAG WiFi Hamburg - AG Grundsteuer: Anträge</title>
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                <title>LAG WiFi Hamburg - AG Grundsteuer: Anträge</title>
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                        <title>A4: Bewertung der Modelle</title>
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                        <author>Stephan Heymann (Hamburg-Wandsbek KV)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><span class="underline"><strong>Kostenwertmodell</strong></span>:
<p>Das Kostenwertmodell berücksichtigt den Bodenrichtwert und pauschale Bewertungen für den Gebäudewert. Die gängigen Vorschläge heben auf die Bewertungen der Grundstücke durch die örtlichen Gutachterausschüsse ab. Bei bebauten Grundstücken wird zudem der Wert des Gebäudes erfasst. Dabei kann nach Art des Gebäudes und Baujahr differenziert werden. Ebenso kann eine Alterswertminderung berücksichtigt werden.<br><br><strong><span class="underline">Sozial gerecht:</span></strong> Über den Bodenrichtwert wird die aktuelle Bewertung eines Grundstücks herangezogen, in Vierteln mit konstantem Preisniveau führt das zu einer Grundsteuer, die je nach Attraktivität der Lage unterschiedlich ist. In Vierteln mit starker Veränderung des Milieus sind soziale Ungerechtigkeiten zu erwarten, insbesondere wenn der Immobilienmarkt angespannt ist und die Preise stark steigen. In diesem Falle dürfte eine &quot;Gentrifizierung&quot; verstärkt werden, weil sozial schwächere BewohnerInnen zusätzlich durch eine steigende Grundsteuer belastet werden.<br>
Bei der Bewertung von Gebäuden, insbesondere bei Bestandsbauten älteren Baujahres, dürfte eine sozial gerechte Regelung schwierig sein: wie ist zwischen einem Gründerzeithaus in Ottensen in hervoragendem Zustand und einem alten, heruntergekommenen Mietshaus in Neugraben zu unterscheiden? Sollen Investitionen oder Erhaltungsaufwände erfasst werden?<br><br><strong><span class="underline">Ökologisch:</span></strong> Die Bewertung des Gebäudes rein nach Herstellungskosten führt unter der Prämisse steigender Herstellungskosten bei höherer Energieeffizienz zu einer negativen Wirkung, da ja mit höheren Baukosten auch die Grundsteuer höher ausfällt. Eine Berücksichtigung der Altersabschreibungen (weniger Grundseuer bei steigendem Alter) würde zusätzlich bedeuten, dass Gebäude mit (altersbedingter) geringerer Energieeffizeinz in der Grundsteuer günstiger werden. Eine ökologische Steuerungswirkung läuft also wenn dann in die falsche Richtung.<br>
Eine nachträgliche Verdichtung könnte zu einer steigenden Grundsteuer führen, was diese weniger attraktiv macht im Vergleich zu einer neuen Bebauung, was zu zusätzlichem Flächenverbrauch führt.<br><br><span class="underline"><strong>Aufkommensneutral</strong></span><strong><span class="underline">:</span></strong> Das Zugrundelegen aktueller Bodenrichtwerte und Bewertungen der Gebäude dürfte zunächst zu einem starken Anstieg der Einheitswerte führen. Eine Korrektur über die Hebesätze kann Aufkommensneutralität gewährleisten. Durch ein unterstelltes weiteres Ansteigen der Immobilienpreise wird die Grundsteuer entsprechend steigen, sofern nicht über eine laufende Korrektur der Hebesätze gegengesteuert wird.<br><br><span class="underline"><strong>Verfassungskonform:</strong></span> Laut Bundesfinanzhof soll Basis der Grundsteuer die Leistungsfähigkeit eines Grundstücks sein. Es wird vertreten, dass der Wert bzw. die Herstellkosten nicht unmittelbar mit der Leistungsfähigkeit zu tun haben. Aber vermutlich verfassungskonform (was sagen die Steuerrechtsexperten?)<br><br><span class="underline"><strong>Keine Belastung des Hamburger Haushaltes:</strong></span> Aus Hamburger Sicht ist zentrales Problem, dass durch das vorliegende Ländermodell die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer sehr stark steigen würde. Dadurch müssten die Hebesätze stark gesenkt werden, wodurch Hamburg Nachteile im Länderfinanzausgleich hätte.<br><br><strong><span class="underline">Geringer Verwaltungsaufwand:</span></strong> Relativ großer Aufwand für die Einführung, insbesondere die Gutschterausschüsse in Baden-Würtemberg müssen neu organisiert werden. Als frühester Einführungstermin gilt 2027, also deutlich nach dem vom Bundesverfassunggericht geforderten Termin. Durch sich verändernde Immobilienpreise (für Hamburg steigende) besteht die Notwendigkeit, die Hebesätze laufend anzupassen, um das Grundsteueraufkommen konstant zu halten. Nach der Einführung sollen die Grundsteuern automatisch aktualisiert werden können.<br><br><strong><span class="underline">Planungssicherheit für Steuerzahler:</span></strong> Die Grundsteuern nach diesem Modell würden von den Faktoren Alter, Preisentwicklung und Anpassungen der Hebesätze abhängen. Die Abschreibungen sind exakt planbar, die Preisentwicklung und die Hebesätze sind es nicht.<br><br><strong><span class="underline">Spekulation unattraktiver machen:</span></strong> Dürfte für Spekulationen (nicht bebauen bebaubarer Grundstücke um von der Immobilienpreisentwicklung zu profitieren) keinen Einfluss haben. Ein unbebautes Grundstück hat eine tendenziell geringe Grundsteuer, da das Geäude ja fehlt oder ein Altbau abgeschrieben ist.<br><br><strong><span class="underline">Gerechtigkeit:</span></strong> Die abgeschrieben Altbauvilla wird in diesem Modell geringere Abgabenlast haben als der funktionale Neubau nebenan.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><span class="underline"><strong>Bodenwertsteuer</strong></span><br>
Die Bodenwertsteuer lässt die Bebauung des Grundstücks außer acht und beruht auf dem Wert des Grundstücks. Grundlage sollen die Werte der zuständigen Gutachterausschüsse sein. Hier kommt wieder das Problem in BaWü zum Tragen, die Gutachterauschüsse dort müssten zunächst neu organisiert werden.<br><br><strong><span class="underline">Sozial gerecht:</span></strong> Über den Bodenrichtwert wird die aktuelle Bewertung eines Grundstücks herangezogen, in Vierteln mit konstantem Preisniveau führt das zu einer Grundsteuer, die je nach Attraktivität der Lage unterschiedlich ist. In Vierteln mit starker Veränderung des Milieus sind soziale Ungerechtigkeiten zu erwarten, insbesondere wenn der Immobilienmarkt angespannt ist und die Preise stark steigen. In diesem Falle dürfte eine &quot;Gentrifizierung&quot; verstärkt werden, weil sozial schwächere BewohnerInnen zusätzlich durch eine steigende Grundsteuer belastet werden.<br><br><strong><span class="underline">Ökologisch:</span></strong> die Besteuerung nach dem Wert des Bodens ohne BEwertung der Gebäude macht Verdichtung attraktiver, was den Flächverbrauch reduzieren dürfte. Die Gebäudewerte / Herstellungskosten sind nicht berücksichtigt, dadurch gibt es keinen Einfluss der Grundsteuer auf Baukosten und damit auf den Primärenergiebedarf. Mehrkosten beim Bauen um Energie zu sparen werden nicht steuerwirksam.<br><br><span class="underline"><strong>Aufkommensneutral</strong></span><strong><span class="underline">:</span></strong> dynamische Anpassung des Steueraufkommens an die Grundstückspreisentwicklung. Eine Korrektur über die Hebesätze kann Aufkommensneutralität gewährleisten. Durch ein unterstelltes weiteres Ansteigen der Immobilienpreise wird die Grundsteuer entsprechend steigen, sofern nicht über eine laufende Korrektur der Hebesätze gegengesteuert wird.<br><br><span class="underline"><strong>Verfassungskonform:</strong></span> unterschiedliche Auffassungen.<br><br><span class="underline"><strong>Keine Belastung des Hamburger Haushaltes:</strong></span> müsste über die Hebesätze aufkommensneutral zu gestalten sein. Ich gehe davon aus, dass die Hebesätze höher sind als bei dem Kostenwertmodell und daher die Problematik Länderfinanzausgleich nicht besteht. (mit Bitte um Korrektur, sollte ich falsch liegen.)<br><br><strong><span class="underline">Geringer Verwaltungsaufwand:</span></strong> Relativ einfache Einführung, allerdings besteht auch hier die Problematik der Gutschterausschüsse in Baden-Würtemberg. Durch sich verändernde Immobilienpreise (für Hamburg steigende) besteht die Notwendigkeit, die Hebesätze laufend anzupassen, um das Grundsteueraufkommen konstant zu halten. Nach der Einführung sollen die Grundsteuern automatisch aktualisiert werden können.<br><br><strong><span class="underline">Planungssicherheit für Steuerzahler:</span></strong> Die Grundsteuern nach diesem Modell würden von den Faktoren Preisentwicklung und Anpassungen der Hebesätze abhängen, beides schlecht planbar.<br><br><strong><span class="underline">Spekulation unattraktiver machen:</span></strong> Dürfte für Spekulationen keinen Einfluss haben.<br><br><strong><span class="underline">Gerechtigkeit:</span></strong> Die abgeschrieben Altbauvilla wird in diesem Modell die gleiche Abgabenlast haben wie der funktionale Neubau nebenan.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><span class="underline"><strong>Gebäudeverkehrswert</strong></span></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><span class="underline"><strong>Flächensteuer</strong></span></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><span class="underline"><strong>Gebäudefläche</strong></span></li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dies ist der alte Text der LAG Wifi, der hier zum Zweck der gemeinsamen Überarbeitung als Antrag eingestellt ist.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 21 May 2018 23:48:31 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Ziele einer Grundsteuer</title>
                        <link>https://GALHH_AGGRUNDSTEUER.antragsgruen.de/GALHH_AGGRUNDSTEUER/Ziele_einer_Grundsteuer-7488</link>
                        <author>Stephan Heymann (Hamburg-Wandsbek KV)</author>
                        <guid>https://GALHH_AGGRUNDSTEUER.antragsgruen.de/GALHH_AGGRUNDSTEUER/Ziele_einer_Grundsteuer-7488</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><span class="underline"><strong>Sozial gerecht</strong></span><br>
Soziale Gerechtigkeit bedeutet, dass das Einkommen und die Vermögensverhältnisse der Steuerpflichtigen in die Berechnung der Steuer einfließen sollte.<br><br>
Herausforderung einer Gestaltung der Grundsteuer wird sein, eine soziale Staffelung zu realisieren ohne einer Gentrifizierung in Vierteln mit einem angespannten Wohnungsmarkt Vorschub zu leisten. Setzt eine - wie auch immer geartete - Differenzierung der Steuerpflichtigen nach einem sozialen Fakor voraus.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><span class="underline"><strong>Ökologisch</strong></span><br>
Der ökologische Aspekt umfasst zwei Faktoren: den Flächenverbrauch und den Primärenergiebedarf.<br>
Der Flächenverbrauch ist vor allem dann steuerbar, wenn die Kosten der Bauwerke nicht oder nur in geringem Umfang einfließen.<br>
Die Herstellungskosten eines Bauwerks hängen in nicht unerheblichen Maße davon ab, wie viel Aufwand getrieben wird um den Primärenegiebedarf gering zu halten. Menschen, die in Gebäuden mit geringerem Primärenergiebedarf wohnen, sollten nicht schlechter gestellt werden, weil für ihr Gebäude höhrere Kosten angefallen sind. Sinkende Grundsteuern mit zunehmendem Alter des Gebäudes (~geringerem energetischen Baustandard) erscheinen aus ökologischer Sicht nicht zielführend.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><span class="underline"><strong>Aufkommensneutral</strong></span><br>
Das Steueraufkommen sollte durch die Umstellung der Grundsteuer nicht höher werden. Die Umstellung der Grundsteuer sollte nicht als Steuererhöhung duurch die Hintertür wahrgenommen werden. Das sollte auch für die künftige Entwicklung gelten. Eine Regelung, die eine &quot;kalte Progression&quot; beinhaltet, also eine automatische Steigerung des Steueraufkommens durch Wertsteigerungen im Immobiliensektor (für strukturschwache Regionen auch Minderungen des Steueraufkommens), sollte vermieden werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><span class="underline"><strong>Verfassungskonform</strong></span><br>
Eine neu getaltete Grundsteuer sollte einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhalten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><span class="underline"><strong>Keine Belastung des Hamburger Haushaltes</strong></span><br>
Der Hamburger Haushalt sollte durch eine Neuregelung nicht belastet werden. Klingt erst einmal redundant mit dem Aspekt &quot;Aufkommensneutral&quot;, allerdings ist der Punkt Grundsteuer Bestandteil des Länderfinanzausgleichs. Eine Änderung des Hebesatzes in Hamburg kann dazu führen, dass Hamburg im Länderfinanzausgleich schlechtergestellt wird.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong><span class="underline">Geringer Verwaltungsaufwand</span></strong><br>
Ein wesentlicher bemängelter Aspekt an der bisherigen Regelung ist, dass die Bewertung der Gebäude nicht ausreichend aktuell war. Der Grund dafür, dass eine Bewertung nicht regelmäßig durchgeführt wurde, war der hohe Aufwand, der für eine regelmäßige Neubewertung der Gebäude notwändig gewesen wäre. Eine Neuregelung sollte daher eine einfach zu erhebende und aktuell zu haltende Bemessungsgrundlage haben.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong><span class="underline">Planungssicherheit für Steuerzahler</span></strong><br>
Die Steuerzahler sollten Planungssicherheit haben. Starke Schwankungen bei der Steuer würden ggf. bei Mietern oder Eigenheimbesitzern zu finanziellen Belastungen führen, die schwer vermittelbar sein könnten und zu Protest und Politikverdrossenheit führen. Steigende Werte durch zunehmende Beliebtheit eines Stadtviertels sollte nicht zu Mehrbelastung führen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong><span class="underline">Spekulation unattraktiver machen</span></strong><br>
Die Grundsteuer sollte für Grundstücke, die zu Spekulationszwecken nicht bebaut oder nicht genutzt werden, mindestens so hoch sein als wäre das Grundstück bebaut.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong><span class="underline">Gerechtigkeit</span></strong><br>
Eine Änderung sollte nicht zu als ungerecht empfundenen Veränderungen führen. Das bedeutet, dass Nachbarn in vergleichbaren Wohnsituationen auch ähnliche Belastungen durch die Grundsteuer haben sollten und starke Veränderungen nachvollziehbare Gründe haben sollten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline"><strong>Bewertung der Modelle</strong></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><span class="underline"><strong>Kostenwertmodell</strong></span>:
<p>Das Kostenwertmodell berücksichtigt den Bodenrichtwert und pauschale Bewertungen für den Gebäudewert. Die gängigen Vorschläge heben auf die Bewertungen der Grundstücke durch die örtlichen Gutachterausschüsse ab. Bei bebauten Grundstücken wird zudem der Wert des Gebäudes erfasst. Dabei kann nach Art des Gebäudes und Baujahr differenziert werden. Ebenso kann eine Alterswertminderung berücksichtigt werden.<br><br><strong><span class="underline">Sozial gerecht:</span></strong> Über den Bodenrichtwert wird die aktuelle Bewertung eines Grundstücks herangezogen, in Vierteln mit konstantem Preisniveau führt das zu einer Grundsteuer, die je nach Attraktivität der Lage unterschiedlich ist. In Vierteln mit starker Veränderung des Milieus sind soziale Ungerechtigkeiten zu erwarten, insbesondere wenn der Immobilienmarkt angespannt ist und die Preise stark steigen. In diesem Falle dürfte eine &quot;Gentrifizierung&quot; verstärkt werden, weil sozial schwächere BewohnerInnen zusätzlich durch eine steigende Grundsteuer belastet werden.<br>
Bei der Bewertung von Gebäuden, insbesondere bei Bestandsbauten älteren Baujahres, dürfte eine sozial gerechte Regelung schwierig sein: wie ist zwischen einem Gründerzeithaus in Ottensen in hervoragendem Zustand und einem alten, heruntergekommenen Mietshaus in Neugraben zu unterscheiden? Sollen Investitionen oder Erhaltungsaufwände erfasst werden?<br><br><strong><span class="underline">Ökologisch:</span></strong> Die Bewertung des Gebäudes rein nach Herstellungskosten führt unter der Prämisse steigender Herstellungskosten bei höherer Energieeffizienz zu einer negativen Wirkung, da ja mit höheren Baukosten auch die Grundsteuer höher ausfällt. Eine Berücksichtigung der Altersabschreibungen (weniger Grundseuer bei steigendem Alter) würde zusätzlich bedeuten, dass Gebäude mit (altersbedingter) geringerer Energieeffizeinz in der Grundsteuer günstiger werden. Eine ökologische Steuerungswirkung läuft also wenn dann in die falsche Richtung.<br>
Eine nachträgliche Verdichtung könnte zu einer steigenden Grundsteuer führen, was diese weniger attraktiv macht im Vergleich zu einer neuen Bebauung, was zu zusätzlichem Flächenverbrauch führt.<br><br><span class="underline"><strong>Aufkommensneutral</strong></span><strong><span class="underline">:</span></strong> Das Zugrundelegen aktueller Bodenrichtwerte und Bewertungen der Gebäude dürfte zunächst zu einem starken Anstieg der Einheitswerte führen. Eine Korrektur über die Hebesätze kann Aufkommensneutralität gewährleisten. Durch ein unterstelltes weiteres Ansteigen der Immobilienpreise wird die Grundsteuer entsprechend steigen, sofern nicht über eine laufende Korrektur der Hebesätze gegengesteuert wird.<br><br><span class="underline"><strong>Verfassungskonform:</strong></span> Laut Bundesfinanzhof soll Basis der Grundsteuer die Leistungsfähigkeit eines Grundstücks sein. Es wird vertreten, dass der Wert bzw. die Herstellkosten nicht unmittelbar mit der Leistungsfähigkeit zu tun haben. Aber vermutlich verfassungskonform (was sagen die Steuerrechtsexperten?)<br><br><span class="underline"><strong>Keine Belastung des Hamburger Haushaltes:</strong></span> Aus Hamburger Sicht ist zentrales Problem, dass durch das vorliegende Ländermodell die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer sehr stark steigen würde. Dadurch müssten die Hebesätze stark gesenkt werden, wodurch Hamburg Nachteile im Länderfinanzausgleich hätte.<br><br><strong><span class="underline">Geringer Verwaltungsaufwand:</span></strong> Relativ großer Aufwand für die Einführung, insbesondere die Gutschterausschüsse in Baden-Würtemberg müssen neu organisiert werden. Als frühester Einführungstermin gilt 2027, also deutlich nach dem vom Bundesverfassunggericht geforderten Termin. Durch sich verändernde Immobilienpreise (für Hamburg steigende) besteht die Notwendigkeit, die Hebesätze laufend anzupassen, um das Grundsteueraufkommen konstant zu halten. Nach der Einführung sollen die Grundsteuern automatisch aktualisiert werden können.<br><br><strong><span class="underline">Planungssicherheit für Steuerzahler:</span></strong> Die Grundsteuern nach diesem Modell würden von den Faktoren Alter, Preisentwicklung und Anpassungen der Hebesätze abhängen. Die Abschreibungen sind exakt planbar, die Preisentwicklung und die Hebesätze sind es nicht.<br><br><strong><span class="underline">Spekulation unattraktiver machen:</span></strong> Dürfte für Spekulationen (nicht bebauen bebaubarer Grundstücke um von der Immobilienpreisentwicklung zu profitieren) keinen Einfluss haben. Ein unbebautes Grundstück hat eine tendenziell geringe Grundsteuer, da das Geäude ja fehlt oder ein Altbau abgeschrieben ist.<br><br><strong><span class="underline">Gerechtigkeit:</span></strong> Die abgeschrieben Altbauvilla wird in diesem Modell geringere Abgabenlast haben als der funktionale Neubau nebenan.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><span class="underline"><strong>Bodenwertsteuer</strong></span><br>
Die Bodenwertsteuer lässt die Bebauung des Grundstücks außer acht und beruht auf dem Wert des Grundstücks. Grundlage sollen die Werte der zuständigen Gutachterausschüsse sein. Hier kommt wieder das Problem in BaWü zum Tragen, die Gutachterauschüsse dort müssten zunächst neu organisiert werden.<br><br><strong><span class="underline">Sozial gerecht:</span></strong> Über den Bodenrichtwert wird die aktuelle Bewertung eines Grundstücks herangezogen, in Vierteln mit konstantem Preisniveau führt das zu einer Grundsteuer, die je nach Attraktivität der Lage unterschiedlich ist. In Vierteln mit starker Veränderung des Milieus sind soziale Ungerechtigkeiten zu erwarten, insbesondere wenn der Immobilienmarkt angespannt ist und die Preise stark steigen. In diesem Falle dürfte eine &quot;Gentrifizierung&quot; verstärkt werden, weil sozial schwächere BewohnerInnen zusätzlich durch eine steigende Grundsteuer belastet werden.<br><br><strong><span class="underline">Ökologisch:</span></strong> die Besteuerung nach dem Wert des Bodens ohne BEwertung der Gebäude macht Verdichtung attraktiver, was den Flächverbrauch reduzieren dürfte. Die Gebäudewerte / Herstellungskosten sind nicht berücksichtigt, dadurch gibt es keinen Einfluss der Grundsteuer auf Baukosten und damit auf den Primärenergiebedarf. Mehrkosten beim Bauen um Energie zu sparen werden nicht steuerwirksam.<br><br><span class="underline"><strong>Aufkommensneutral</strong></span><strong><span class="underline">:</span></strong> dynamische Anpassung des Steueraufkommens an die Grundstückspreisentwicklung. Eine Korrektur über die Hebesätze kann Aufkommensneutralität gewährleisten. Durch ein unterstelltes weiteres Ansteigen der Immobilienpreise wird die Grundsteuer entsprechend steigen, sofern nicht über eine laufende Korrektur der Hebesätze gegengesteuert wird.<br><br><span class="underline"><strong>Verfassungskonform:</strong></span> unterschiedliche Auffassungen.<br><br><span class="underline"><strong>Keine Belastung des Hamburger Haushaltes:</strong></span> müsste über die Hebesätze aufkommensneutral zu gestalten sein. Ich gehe davon aus, dass die Hebesätze höher sind als bei dem Kostenwertmodell und daher die Problematik Länderfinanzausgleich nicht besteht. (mit Bitte um Korrektur, sollte ich falsch liegen.)<br><br><strong><span class="underline">Geringer Verwaltungsaufwand:</span></strong> Relativ einfache Einführung, allerdings besteht auch hier die Problematik der Gutschterausschüsse in Baden-Würtemberg. Durch sich verändernde Immobilienpreise (für Hamburg steigende) besteht die Notwendigkeit, die Hebesätze laufend anzupassen, um das Grundsteueraufkommen konstant zu halten. Nach der Einführung sollen die Grundsteuern automatisch aktualisiert werden können.<br><br><strong><span class="underline">Planungssicherheit für Steuerzahler:</span></strong> Die Grundsteuern nach diesem Modell würden von den Faktoren Preisentwicklung und Anpassungen der Hebesätze abhängen, beides schlecht planbar.<br><br><strong><span class="underline">Spekulation unattraktiver machen:</span></strong> Dürfte für Spekulationen keinen Einfluss haben.<br><br><strong><span class="underline">Gerechtigkeit:</span></strong> Die abgeschrieben Altbauvilla wird in diesem Modell die gleiche Abgabenlast haben wie der funktionale Neubau nebenan.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><span class="underline"><strong>Gebäudeverkehrswert</strong></span></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><span class="underline"><strong>Flächensteuer</strong></span></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><span class="underline"><strong>Gebäudefläche</strong></span></li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die ist der alte Text der LAG Wifi, der hier zum Zweck der gemeinsamen Überarbeitung als Antrag eingestellt ist.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 21 May 2018 23:38:57 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Add 1 Ziele einer Grundsteuer: Ökologisch wirksam</title>
                        <link>https://GALHH_AGGRUNDSTEUER.antragsgruen.de/GALHH_AGGRUNDSTEUER/Add_1_Ziele_einer_Grundsteuer_Oekologisch_wirksam-64557</link>
                        <author>Stefan Körner (Hamburg-Nord KV)</author>
                        <guid>https://GALHH_AGGRUNDSTEUER.antragsgruen.de/GALHH_AGGRUNDSTEUER/Add_1_Ziele_einer_Grundsteuer_Oekologisch_wirksam-64557</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine Grundsteuer sollte eine ökologische Steuerungswirkung entfallten. Erhöhte Herstellungskosten eines Bauwerkes, wenn sie das Ziel einer Reduzierung des Primärenergieverbrauchs haben, sollten nicht zu einer zusätzlichen Belastung durch die Grundsteuer führen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Fraglich, ob angesichts der Höhe der Grundsteuer (aktuelle Situation), ernsthaft als relevante Steuerungsgröße taugt. Vermutlich schwer zu realisieren, wenn die Herstellungskosten herangezogen werden sollen. Verwaltungsaufwand?</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 09 May 2018 22:52:26 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Add 1) Ziele einer Grundsteuer: Sozial gerecht</title>
                        <link>https://GALHH_AGGRUNDSTEUER.antragsgruen.de/GALHH_AGGRUNDSTEUER/Add_1_Ziele_einer_Grundsteuer_Sozial_gerecht-51600</link>
                        <author>Stefan Körner (Hamburg-Nord KV)</author>
                        <guid>https://GALHH_AGGRUNDSTEUER.antragsgruen.de/GALHH_AGGRUNDSTEUER/Add_1_Ziele_einer_Grundsteuer_Sozial_gerecht-51600</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine Grundsteuer sollte gerecht sein. Menschen mit geringem Einkommen sollten weniger Steuern zahlen als Menschen mit hohem Einkommen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Soziale Gerechtigkeit ist ein erstrebenswertes Gut.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diskutieren sollten wir:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Hat die Stand heute geringe Höhe der Grundsteuer pro Haushalt eine ernsthafte Steuerwirkung?</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Lässt sich vermeiden, dass Gentrifizierung unterstützt wird in Vierteln, die von Mietsteigerungen betroffen sind?</li></ul></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 09 May 2018 22:46:33 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>